Zeitgutschriften von mindestens 30 Tagen bis maximal 90 Tagen werden nur in folgenden Fällen gewährt:
bei Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft gegen Vorlage eines Arztzeugnisses unter Angabe des Anfangs- und Enddatums
bei Zivil-, Zivilschutz- oder Militärdienst gegen Vorlage des Aufgebotes
bei bescheinigtem Ausbildungsaufenthalt im Ausland unter Angabe des Anfangs- und Enddatums
bei beruflich bedingtem Auslandaufenthalt gegen Vorlage einer schriftlichen Bestätigung des Arbeitgebers unter Angabe des Anfangs- und Enddatums
bei einer Jahresmitgliedschaft auch einmalig pro Vertragsjahr bei Ferienabwesenheit unter Vorlage eines Nachweises